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Förderung im Katastrophenschutz

Auf der Grundlage der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern (SMI) über die Gewährung von Zuwendungen für die Mitwirkung im Katastrophenschutz (RL KatSZuwendungen) werden den Trägern der Katastrophenschutz-Einheiten jährlich Zuwendungen für die Unterbringung und Unterhaltung der landeseigenen Katastrophenschutzausstattung sowie für die Übernahme der Trägerschaft von Katastrophenschutzeinheiten gewährt. Darüber hinaus können die privaten Hilfsorganisationen, die Träger einer Katastrophenschutzeinheit sind, Zuwendungen für die Beschaffung von Ausstattung, für die Erweiterung von Fahrerlaubnissen der Klasse B zur Klasse C bzw. CE und für Maßnahmen der Nachwuchsarbeit beantragen. Für Zuwendungen zu Maßnahmen der Nachwuchsarbeit sind zudem die Jugendgruppen des Technischen Hilfswerkes (THW) Sachsen antragsberechtigt.

In den Jahren 2011 bis 2020 wurden im Rahmen der RL KatSZuwendungen insgesamt rund 12,7 Mio. Euro Fördermittel ausgezahlt.

Die Richtlinie wurde seit 2019 zweimal novelliert. Dabei wurden die Pauschalen für die Übernahme von Trägerschaften deutlich erhöht (zum Teil Verdreifachung), die Führerscheinförderung nach dem Muster des »Feuerwehrführerscheins« eingeführt, die Zuwendungen für die Nachwuchsarbeit erhöht sowie die investiven Zuschüsse für Ausstattung im Katastrophenschutz durch Erhöhung des Fördersatzes verbessert. In 2020 wurde der Fördertatbestand zur Errichtung und Einrichtung von Gebäuden zur Unterbringung von Katastrophenschutzeinheiten der privaten Hilfsorganisationen an die Landkreise und kreisfreien Städte sowie Rettungszweckverbände eingeführt.

Bewilligungsbehörde für diese Zuwendungen ist die Landesdirektion Sachsen.

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Gewährung von Zuwendungen für die Mitwirkung im Katastrophenschutz

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