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Katastrophenschutzübungen

Übungen als Vorsorge

Katastrophenschutzübungen sind ein wesentlicher Bestandteil der Katastrophenschutzvorsorge. Sie sind mit dem Ziel durchzuführen, die Hilfeleistung sowie Maßnahmen der Katastrophenbekämpfung zu trainieren und wirksamer zu gestalten und dienen ferner der Überprüfung des Ausbildungsstandes, der Festigung und Vervollkommnung der Handlungssicherheit der Einsatz- und Führungskräfte sowie aller an der Übung beteiligten Behörden und Einrichtungen.

Im Freistaat Sachsen sind demzufolge die Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörden zu regelmäßigen Übungen unter der Einbeziehung der Feuerwehren, der Leistungserbringer nach § 31 SächsBRKG sowie der Katastrophenschutzeinheiten verpflichtet.

Auf der Grundlage von § 1 SächsBRKG in Verbindung mit § 5 SächsKatSVO sind folgende Übungsintervalle und Übungsarten normiert:

  1. Jede BRK-Behörde führt jährlich eine Alarmierungsübung und eine Planübung durch.
  2. Jede BRK-Behörde führt alle zwei Jahre eine Stabsrahmenübung durch.
  3. Die obere BRK-Behörde und die unteren BRK-Behörden führen alle drei Jahre eine Vollübung durch.

Diese dient der Überprüfung der Alarmierungspläne sowie Alarmierungsbereitschaft. Gleichzeitig ist sie geeignet, die zur Alarmierung eingesetzten technischen Mittel zu überprüfen.

Planübungen sollen die Lagebeurteilung sowie Entscheidungsfindung anhand eines konkreten Plans (z. B. Besonderer Alarm- und Einsatzplan Stromausfall) festigen.

Stabsrahmenübungen dienen der Schulung sowie Überprüfung des Zusammenwirkens innerhalb der besonderen Führungseinrichtung (Verwaltungsstab) in der BRK-Behörde anhand eines angenommenen Schadensszenarios (z. B. flächendeckender Stromausfall). Unterziele sind dabei auch die Handlungssicherheit und das Zusammenwirkens der Führungskräfte als auch die Fähigkeiten

  • der Lagefeststellung,
  • des Führens einer Lagekarte,
  • der Beurteilung der Lage,
  • der Entschluss- und Befehlsgebung,
  • das Meldewesen und
  • die Krisenkommunikation

zu festigen bzw. zu optimieren.

Eine Vollübung zielt auf die Schulung und Überprüfung der Einsatz- und Leistungsfähigkeit der eingesetzten Kräfte und Mittel ebenfalls anhand eines konkret angenommenen Schadensszenarios ab und beinhaltet auch das Element der Stabsrahmenübung. Von Bedeutung ist hier auch der Einsatz der operativ-taktischen Ebene. Hier steht insbesondere die Überprüfung der Einsatzbereitschaft und des Leistungsvermögens der Katastrophenschutzeinheiten sowie des Zusammenwirkens der verschiedenen Fachdienste untereinander im Fokus.

Eine Vollübung stellt die Landeskatastrophenschutzübung dar. Zuletzt fand die Landeskatastrophenschutzübung unter dem Namen »Schöna 2019« im September 2019 statt.

LÜKEX

Auf Grundlage des im Jahr 2002 gefassten Beschlusses der Ständigen Konferenz der Innenminister und –senatoren finden in regelmäßigen Abständen eine Überprüfung des gesamtstaatlichen, länder- und ressortsübergreifenden Krisenmanagements bei außergewöhnlichen Schadenslagen statt. Rechtliche Grundlage hierfür ist § 14 des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes (ZSKG).

Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes

Bei dieser Überprüfung handelt es sich um das Format der LÜKEX. Das Kürzel LÜKEX ist die Kurzform für Länder- und Ressortübergreifende Krisenmanagementübung (Exercise).

LÜKEX-Übungen sind Übungen im Rahmen des strategischen Krisenmanagements und finden oberhalb der operativ-taktischen Ebene statt. Weitere Ziele sind insbesondere:

  • Zusammenführen föderaler Zuständigkeiten und zentraler Möglichkeiten bzw. Potenziale,
  • Zusammenführen öffentlicher und nichtöffentlicher Bereiche,
  • Risiko- und Krisenkommunikation als Bestandteil des Krisenmanagements,
  • Bereichsübergreifende Koordination der Medien- und Öffentlichkeitsarbeit,
  • Schaffung optimaler Rahmenbedingungen für den erfolgreichen Ansatz der Einsatzkräfte vor Ort,
  • Sicherstellung der Nachhaltigkeit bzw. der Durchhaltefähigkeit,
  • Wiederherstellung des normalen Lebens sowie
  • Netzwerkbildung (durch Einbindung von u. a. Bundes- bzw. Landesressorts und -behörden, Verbänden, Wissenschaft / Forschung, Private Betreiber KRITIS).

Von Bedeutung bei der LÜKEX ist ferner, dass das Bund-Länder-Krisenmanagements auf strategischer Ebene einem Stresstest unterworfen wird und dabei auch die politische Ebene eingebunden ist.

Der Freistaat Sachsen hat sich u. a. an der zuletzt stattgefundenen LÜKEX im Jahr 2018 beteiligt, die sich mit dem Szenario Gasmangellage auseinandergesetzt hat.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe:

LÜKEX – Krisensimulation für den Bevölkerungsschutz in Deutschland

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