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Aus- und Fortbildung

Die Ausbildung erfolgt in regelmäßigen Ausbildungs- und Übungsdiensten sowie in Lehrgängen in den Gemeinden, in Lehrgängen der Landkreise und der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen.

Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen

Die Sächsische Feuerwehrverordnung legt fest, dass die örtlichen Brandschutzbehörden sachlich für die Ausbildung zuständig sind. Dies sind in der Regel die Kommunen als Träger der Feuerwehr.

Zur Durchführung der

  • Grundausbildung zum Truppmann,
  • Ausbildung zum Truppführer, zum Atemschutzgeräteträger, zum Maschinisten für Löschfahrzeuge, zum Sprechfunker, zum Motorkettensägenführer und zum Sicherheitsbeauftragten,
  • Ausbildung im Bereich der Jugendfeuerwehrarbeit sowie der Technischen Hilfe und der Brandbekämpfung nach Bahnunfällen

können sich die örtlichen Brandschutzbehörden der durch die Landkreise angebotenen Einrichtungen und Lehrgänge bedienen. Die Ausbildung wird durch Ausbilder der Feuerwehren durchgeführt. Als Ausbilder der Feuerwehren darf nur eingesetzt werden, wer über die Befähigung für die Laufbahnen der Fachrichtung Feuerwehr verfügt oder einen Ausbilderlehrgang an der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule oder einer vergleichbaren Aus- und Fortbildungseinrichtung erfolgreich absolviert hat.

Soweit die Ausbildung nicht in Lehrgängen der Gemeinden oder Landkreise erfolgen kann, wird die Ausbildung in Lehrgängen an der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen, einer vergleichbaren Aus- und Fortbildungseinrichtung oder als Außenlehrgang der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen durchgeführt.

Für die Ausbildung in den Laufbahnen der Fachrichtung Feuerwehr hat das Sächsische Staatsministerium des Innern Regelungen getroffen. 

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