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Sanitätsmittelbevorratung

Bei Katastrophen oder sonstigen Schadensereignissen mit einem Massenanfall von Verletzten ist eine schnelle Erstversorgung der verletzten Personen sehr wichtig.

Der Freistaat Sachsen bevorratet daher an sieben verschiedenen Standorten (Krankenhausapotheken) Sanitätsmaterialien, die nach Ausschöpfung der Kapazitäten des Rettungsdienstes genutzt werden können.

Beteiligt an dem Bevorratungsprojekt sind das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (SMS), das Sächsische Staatsministerium des Innern (SMI) und das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Die Inhaltsliste der bevorrateten Sanitätsmaterialien ist auf der Website des BBK eingestellt. Weiterführende Informationen sowie Grundsätze und Ablaufschema zum Sanitätsmaterialbevorratungsprojekt in Sachsen sind auf der Website des SMS ersichtlich.

Sanitätsmittelbevorratung auf der Webseite des BBK

Sanitätsmittelbevorratung auf der Webseite des SMS, Grundsätze und Ablaufschema

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